BB00.40-P-0121-00A Ottokraftstoffe in der Bundesrepublik Deutschland Für Fahrzeuge mit Katalysatoren und Lambda-Sonden dürfen nur unverbleite Kraftstoffe verwendet werden! Blatt 121.0

   
P00.40-0202-01   P00.40-0203-01   P00.40-0204-01


In der Bundesrepublik Deutschland sind die Mindestanforderungen an Ottokraftstoffe in DIN-Normen festgelegt.

- DIN EN 228 gilt für unverbleite Kraftstoffe (Blatt 122.2)


 
Die Tankstellen zeichnen diese Kraftstoffqualitäten mit einem Aufkleber an den Tanksäulen aus.

- Unverbleite Kraftstoffe, DIN EN 228: schwarze Schrift auf weißem Grund.

Verbleite Kraftstoffe werden seit Ende 1996 nicht mehr angeboten.